Der Zwerg im Öffentlichen Recht - 
Fall mit wahrem Hintergrund und tragischem Ausgang


Im Garten steht ein Baum. Ein Vogelhäuschen hängt an seinem Ast. Drin wohnt ein Vogel. Drunter steht ein Zwerg. Sie zwitschern und plappern in einem fort. Da erscheint das Auge des Gesetzes und verlangt die Baugenehmigung zu sehen. Der Vogel hat sie nicht. Der Zwerg vermißt sie nicht. So ergeht die Abbruchsanordnung. Sofort vollziehbar und sofort vollzogen. Das Häuschen ist verschwunden. Der Vogel auch. Nur die Befestigungsschnur baumelt noch herab. Der Zwerg steigt auf den Baum. Er nimmt die Schnur. Es ist still geworden im Garten. Der Zwerg erhängt sich mit der Schnur. Der Vogel ist fort. Der Zwerg ist tot.

Wie ist die Rechtslage?

erstellt 15.10.1996/Kr.